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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Zur Sicherung ihrer Existenz erhalten ausländische Flüchtlinge in der Regel Leistungen nach dem Sie verlassen die Seite www.dessau-rosslau.de und öffnen eine externe Seite. Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Dabei ist das vorhandene Einkommen und Vermögen des potentiellen Leistungsberechtigten und seiner Familienangehörigen, die mit ihm im selben Haushalt leben, vor dem Leistungseintritt aufzubrauchen.

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Leistungsberechtigte

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die

  • eine Aufenthaltsgestattung nach dem Sie verlassen die Seite www.dessau-rosslau.de und öffnen eine externe Seite. Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) besitzen
  • über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist
  • wegen des Krieges in ihrem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach Sie verlassen die Seite www.dessau-rosslau.de und öffnen eine externe Seite. § 23 Absatz 1 oder   Sie verlassen die Seite www.dessau-rosslau.de und öffnen eine externe Seite. § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) besitzen
  • eine Aufenthaltserlaubnis nach Sie verlassen die Seite www.dessau-rosslau.de und öffnen eine externe Seite. § 25 Absatz 4 Satz 1, Absatz 4a oder Absatz 5 AufenthG besitzen
  • eine Duldung nach Sie verlassen die Seite www.dessau-rosslau.de und öffnen eine externe Seite. § 60a AufenthG
  • vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist
  • Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder obengenannter Personen, ohne dass sie selbst dort genannte Voraussetzungen erfüllen oder
  • einen Folgeantrag nach Sie verlassen die Seite www.dessau-rosslau.de und öffnen eine externe Seite. § 71 AsylVfG oder einen Zweitantrag nach Sie verlassen die Seite www.dessau-rosslau.de und öffnen eine externe Seite. § 71a AsylVfG stellen.

 

Leistungsumfang

Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht im Wesentlichen folgende Hilfen vor:

      1.  Sachleistungen:

              - notwendiger Bedarf an Unterkunft

              - Heizung

              - Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts

      2.  Geldleistungen:

              - für Ernährung

              - für Kleidung

              - für Gesundheits- und Körperpflege

      3.  Krankenhilfe

              - bei Krankheit (nur Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen;

                Zahnersatz nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist)

              - bei Schwangerschaft und Geburt

 

Unterbringung

Alleinreisende Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben, werden in einer Gemeinschaftswohnung und Familien in Wohnungen der Stadt aufgenommen.

 

Kontakt

Anschrift

Stadt Dessau-Roßlau

Amt für Soziales und Integration

Zerbster Straße 4

06844 Dessau-Roßlau

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Fon:   siehe unten

Fax:   0340 / 204 21 50

E-Mail:  sozialamt@dessau-rosslau.de


Öffnungszeiten

Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 17.30 Uhr

Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


Ansprechpartner

Zimmer: 208 (2. Obergeschoß)

Fon: 0340 / 204 21 50

  

Hinweis: Fahrstühle sind vorhanden

Formulare

Antragsformulare sind unter obiger Kontaktadresse erhältlich.

 

Einzureichende Unterlagen

  • Aufenthaltsgestattung oder Duldung oder Aufenthaltserlaubnis
  • Zuweisungsentscheidung
  • Anmeldung bei der Ausländerbehörde
  • Einkommensnachweise
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Mietvertrag
  • Nachweise für Kosten der Versorgungsunternehmen für Energie und Heizung

 

Fachberatungsstellen

Gesonderte Beratung und Betreuung nach dem Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt

     St. Johannis GmbH - Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienstleistungen

     Albrechtsplatz 6

     06844 Dessau-Roßlau

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     Fon: 0340 / 661 27 23

     Ansprechpartnerin: Frau Jost


Jugendmigrationsdienst

     St. Johannis GmbH - Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienstleistungen

     Albrechtsplatz 6

      06844 Dessau-Roßlau

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     Fon: 0340 / 661 27 13

     Ansprechpartnerin: Frau Kindermann


Migrationsberatung für Erwachsene

     Caritasverband für das Dekanat Dessau e. V.

     Teichstraße 65

     06844 Dessau-Roßlau

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     Fon: 0340 / 21 28 20

     Ansprechpartnerin: Frau Karlikowski

 

Vereine und Initiativen

Deutsch-Afrikanische Initiative 

c/o Kiez e.V. Dessau

Bertolt-Brecht-Straße 29 / 29a

06844 Dessau-Roßlau

Kontakt über:  buero@kiez-ev.de


Multikulturelles Zentrum Dessau e. V.

Parkstraße 7

06846 Dessau-Roßlau

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Mosangola e. V.

Kontakt über:  integrationsbuero@dessau-rosslau.de


Runder Tisch der Religionen

Kontakt über  religion@dessau-rosslau.de

 

Weitere informelle Links

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Sie verlassen die Seite www.dessau-rosslau.de und öffnen eine externe Seite. Integrationsportal des Landes Sachsen-Anhalt

Sie verlassen die Seite www.dessau-rosslau.de und öffnen eine externe Seite. Integration in Deutschland (Integrationsportal des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge)

Sie verlassen die Seite www.dessau-rosslau.de und öffnen eine externe Seite. Zuwanderung (Homepage des Bundesministeriums des Inneren - BMI)

Sie verlassen die Seite www.dessau-rosslau.de und öffnen eine externe Seite. Willkommen in Deutschland (Broschüre des BMI, 2005)

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