
Die Kosten einer Bestattung werden gemäß
§ 74 des Sozialgesetzbuches - Zwölftes Buch(SGB XII) gewährt, soweit es dem zur Kostentragung Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die nach Anrechnung vorrangig einzusetzender Mittel (z. B. Nachlass) verbleibenden Aufwendungen einer schlichten, aber würdevollen Bestattung aus eigenem Einkommen und Vermögen aufzubringen.
Bestattungskosten werden auf Antrag übernommen.
Grundsätzlich ist die Gemeinde zuständig, die für die Verstorbene oder den Verstorbenen bis zum Tode Sozialhilfe gezahlt hat. In anderen Fällen fällt die Zuständigkeit an die Gemeinde, die Sterbeort ist.
Bestattungskosten können bewilligt werden, wenn
- Sparbücher
- Girokontoauszüge der / des Verstorbenen (3 Monate)
- Lebens- / Sterbeversicherungen
(z. B. Einkommensnachweise der letzten 3 Monate)
- Miete
- Versicherungen
- Werbungskosten
- Kreditverpflichtungen
Hinweis:
Um unnötige Wartezeiten und Wege zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte im Vorfeld einen Gesprächstermin mit der zuständigen Sachbearbeiterin!
Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau
Fon: siehe unten
Fax: 0340 / 204 21 50
eMail:
sozialamt@dessau-rosslau.de
Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 17.30 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
+ Nachnamen A - M:
Zimmer: 204 (2. Obergeschoß)
Fon: 0340 / 204 12 57
+ Nachnamen N - Z:
Zimmer: 204 (2. Obergeschoß)
Fon: 0340 / 204 13 57
Fahrstühle sind vorhanden.
Formulare sind im Amt für Soziales und Integration (siehe oben) erhältlich.
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